Serenadenkonzert der Orchesterakademie des Philharmonischen Orchesters Kiel unter der Leitung von GMD Georg Fritzsch am 28. September 2014 in Kiel
Serenadenkonzert der Orchesterakademie des Philharmonischen Orchesters Kiel unter der Leitung von GMD Georg Fritzsch am 28. September 2014 in Kiel
Finale der Software Challenge Germany, Programmwettbewerb für Schulen im Bereich Informatik, am 13. Juni 2014 im CITTI-Park, Kiel
Parallelrechner, hergestellt von der Fa SGI, mit Arbeitsspeicher 2,25 Tetrabyte und „Shared-Memory-Architecture“ im Rechenzentrum der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel
Michael Rethfeldt, Universität Rostock, Erster Preisträger mit einer MA-Arbeit bei der Verleihung der Petersen-Preise der Technik 2013
Präsentation der aktuellen lütting-Projekte 2013 /2014 der Schüler-Technik-Akademie, hier „Optimierung von Lautsprechern“, am 5. Juni 2014 in der Fachhochschule Kiel
Prof. Dr. Hannington, Exzellenzinitiative 2011, früher University of Ottawa, jetzt in Kiel tätig, im Gespräch mit Prof. Dr. Herzig an Bord der „Alkor“ zur Kieler Woche 2014
Foto als Beispiel für Forschung: An Bord der „Alkor“ Juni 2014
Feierliche Vergabe der Deutschlandstipendien zur Talentförderung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel am 21. Oktober 2013, Copyright: Uni Kiel | Foto: Christina Kloodt
Eröffnung der Ausstellung „Aliens in Parliament“ des Künstlers Yinka Shonibare im Landeshaus in Kiel am 3. Juli 2014 mit „Alien woman on flying machine“
Die einzelnen Fördermaßnahmen sind vielfältig. Im Zentrum stehen die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und hervorragender wissenschaftlicher, technischer und kultureller Leistungen sowie die Beschaffung von Mitteln
für wissenschaftliche, technische und kulturelle Einrichtungen oder Forschungseinrichtungen einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung engagiert
sich insbesondere für Vorhaben von Antragstellern in Schleswig- Holstein sowie im Einzelfall im Ostseeraum.
Die einzelnen Fördermaßnahmen sind vielfältig. Im Zentrum stehen die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und hervorragender wissenschaftlicher, technischer und kultureller Leistungen sowie die Beschaffung von Mitteln für wissenschaftliche, technische
und kulturelle Einrichtungen oder Forschungseinrichtungen einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung engagiert sich insbesondere für Vorhaben von Antragstellern in Schleswig- Holstein sowie im Einzelfall im Ostseeraum.
Die Förderung erfolgt u. a. durch die Vergabe von Stipendien, Zuschüssen, Preisen oder Spenden an junge deutsche Wissenschaftler, Forscher, Techniker oder Kulturschaffende und im Einzelfall Wissenschaftler aus Ostseeanrainerstaaten und an wissenschaftliche Institute zur Mitfinanzierung von Lehrstühlen oder Durchführung von Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Arbeiten, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich sind.
Antragsteller kann eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft bzw. –vereinigung in privater oder öffentlicher Trägerschaft sowie eine steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft
öffentlichen Rechts sein.
Privat-/Einzelpersonen können in besonderen Fällen einen Antrag stellen.
Anträge auf Förderung können nur schriftlich anhand des Antragsformulars ganzjährig an die Prof. Dr. Werner Petersen-Stiftung, Dahlmannstr. 1 – 3, 24103 Kiel gerichtet werden. Neben Angaben zur Person des Antragstellers (Anschrift, Telefon, E-Mail, Bankverbindung) ist eine Projektbeschreibung (Anlage 1) mit Informationen und Unterlagen erforderlich, die eine eindeutige Bewertung des Vorhabens und seiner Zielsetzung ermöglichen. Ferner ist erforderlich die Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes aus dem auch die vorgesehenen Eigenleistungen bzw. finanziellen Eigenanteile hervorgehen (Anlage 2).
Besondere Hinweise
Bei Anträgen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die auch von Hochschullehrern/ – innen gestellt werden können, sowie bei Stipendienanträgen sind außerdem
beizufügen:
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses bzw. eines befristeten Stipendiums; in begründeten Fällen ist eine Verlängerung möglich.
Ergeben sich nach Antragsbewilligung während des Projektverlaufs Veränderungen gegenüber den im Förderantrag gemachten Angaben, insbesondere in der Zeitplanung oder im Kosten- und Finanzierungsplan
(einschließlich möglicher Drittmittelgeber), ist die Prof. Dr. Werner Petersen-Stiftung unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Werden weniger Mittel für ein Vorhaben benötigt als durch die Prof. Dr. Werner Petersen-Stiftung bewilligt worden sind, steht der Stiftung der Differenzbetrag für anderweitige satzungsgemäße Vorhaben
zur Verfügung.
Im Rahmen einer Bewilligung bereits ausgezahlte Beträge, die der Zuwendungsempfänger entgegen einer früheren Mitteilung für sein Vorhaben nicht benötigt bzw. nicht benötigt hat,
sind an die Stiftung zurückzuzahlen.
Ergibt sich bei der Umsetzung des Projektes ein späterer Gewinn – z.B. bei der Vermarktung von Produkten, aufgrund einer Patentierung, durch die Verlegung von Publikationen – ist der Empfänger der
Förderung verpflichtet, diese anteilig oder umgehend bis maximal zur vollen Höhe der Förderung an die Stiftung zurückzuzahlen.
Der Vorstand der Stiftung entscheidet über die Vergabe von Fördermitteln. Bei Bedarf wird er bei der Entscheidungsfindung durch das Kuratorium der Stiftung unterstützt. Die Mittel werden entsprechend den
im Bewilligungsschreiben enthaltenen Angaben zur Verfügung gestellt. Der Empfänger ist für die zweckgerichtete Verwendung der Mittel verantwortlich und verpflichtet, der Stiftung jederzeit auf Verlangen
Auskunft über die Verwendung der Mittel zu geben.
Antragsteller, deren Anträgen nicht entsprochen werden konnte, erhalten eine schriftliche Mitteilung; die Ablehnung von Anträgen wird nicht begründet. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen
und Leistungen der Stiftung besteht nicht.
Empfänger von Zuwendungen der Stiftung verpflichten sich, mit Annahme der Förderung in angemessenen Zeitabständen über den Stand und Fortgang des Projekts oder der geförderten Maßnahme zu berichten. Dies
gilt in besonderer Weise auch dann, wenn mit dem Vorhaben ein Gewinn nachträglich erzielt wird, z.B. bei der Vermarktung, bei späteren Auflagen, einer Patentierung u.ä.
Spätestens 3 Monate nach Beendigung des geförderten Projektes ist der Verwendungsnachweis verbunden mit einem Abschlussbericht vorzulegen. Dieser soll in geeigneter Form die Durchführung der Maßnahme
dokumentieren. Sofern zutreffend sollen schriftliche oder bildliche Darstellungen bzw. Belegexemplare, ggfs auch Kommentierungen oder Besprechungen seitens Dritter vorgelegt werden. Die Stiftung kann
die Vorlage prüffähiger Unterlagen mit Originalbelegen verlangen.
Bei allen Maßnahmen ist auf Kosten des Empfängers der Zuwendung in geeigneter Weise auf die erfolgte Förderung durch die Prof. Dr. Werner Petersen-Stiftung hinzuweisen, bei Gegenständen ggfs. Name
und Logo der Prof. Dr. Werner Petersen-Stiftung anzubringen. Ein entsprechender Hinweis ist auch in Einladungen, Programmen oder Presseverlautbarungen anzubringen. Der Stiftung sind dazu jeweils zwei
Belegexemplare zu übermitteln.
Die Prof. Dr. Werner Petersen-Stiftung ist berechtigt, kostenfrei in ihrem Jahresbericht oder anderen Publikationen über alle Fördermaßnahmen im Einzelnen in Wort und Bild zu berichten.
Die Stiftung kann die Bewilligung widerrufen, wenn diese innerhalb eines Jahres nach Zugang des Bewilligungsschreibens nicht mindestens teilweise in Anspruch genommen worden ist.
Die Stiftung behält sich den Widerruf der Bewilligung und die Rückforderung gezahlter Fördermittel vor, wenn die Förderrichtlinien oder ergänzend erteilte Auflagen und Bedingungen nicht beachtet,
insbesondere, wenn Mittel nicht entsprechend dem Bewilligungsschreiben verwendet werden, der Verwendungsnachweis nicht vorgelegt wird oder die Förderung aufgrund falscher Angaben des Antragstellers erfolgte.
Mit der Annahme von Fördermitteln erkennt der Empfänger die Richtlinien und Bewilligungsbedingungen der Stiftung an. Der Rechtsweg ist für den Antragsteller eines Förderantrags ausgeschlossen.