Serenadenkonzert der Orchesterakademie des Philharmonischen Orchesters Kiel unter der Leitung von GMD Georg Fritzsch am 28. September 2014 in Kiel
Finale der Software Challenge Germany, Programmwettbewerb für Schulen im Bereich Informatik, am 13. Juni 2014 im CITTI-Park, Kiel
Parallelrechner, hergestellt von der Fa SGI, mit Arbeitsspeicher 2,25 Tetrabyte und „Shared-Memory-Architecture“ im Rechenzentrum der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel
Michael Rethfeldt, Universität Rostock, Erster Preisträger mit einer MA-Arbeit bei der Verleihung der Petersen-Preise der Technik 2013
Sponsoren und Mitglieder der Jury bei der Abschlussveranstaltung
Prof. Dr. Hannington, Exzellenzinitiative 2011, früher University of Ottawa, jetzt in Kiel tätig, im Gespräch mit Prof. Dr. Herzig an Bord der „Alkor“ zur Kieler Woche 2014
Foto als Beispiel für Forschung: An Bord der „Alkor“ Juni 2014
Feierliche Vergabe der Deutschlandstipendien zur Talentförderung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel am 21. Oktober 2013, Copyright: Uni Kiel | Foto: Christina Kloodt
Eröffnung der Ausstellung „Aliens in Parliament“ des Künstlers Yinka Shonibare im Landeshaus in Kiel am 3. Juli 2014 mit „Alien woman on flying machine“
Die einzelnen Fördermaßnahmen sind vielfältig. Im Zentrum
stehen die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und
hervorragender wissenschaftlicher, technischer und
kultureller Leistungen sowie die Beschaffung von Mitteln für
wissenschaftliche, technische und kulturelle Einrichtungen
oder Forschungseinrichtungen einer anderen
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts.
Die Stiftung engagiert sich insbesondere für Vorhaben von
Antragstellern in Schleswig- Holstein sowie im Einzelfall im
Ostseeraum.
Die einzelnen Fördermaßnahmen sind vielfältig. Im
Zentrum stehen die Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses und hervorragender wissenschaftlicher,
technischer und kultureller Leistungen sowie die
Beschaffung von Mitteln für wissenschaftliche,
technische und kulturelle Einrichtungen oder
Forschungseinrichtungen einer anderen
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung engagiert sich insbesondere für
Vorhaben von Antragstellern in Schleswig- Holstein
sowie im Einzelfall im Ostseeraum.
Die Förderung erfolgt u. a. durch die Vergabe von Stipendien, Zuschüssen, Preisen oder Spenden an junge deutsche Wissenschaftler, Forscher, Techniker oder Kulturschaffende und im Einzelfall Wissenschaftler aus Ostseeanrainerstaaten und an wissenschaftliche Institute zur Mitfinanzierung von Lehrstühlen oder Durchführung von Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Arbeiten, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich sind.
Antragsteller kann eine juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft bzw. –vereinigung
in privater oder öffentlicher Trägerschaft sowie
eine steuerbegünstigte Körperschaft oder eine
Körperschaft öffentlichen Rechts sein.
Privat-/Einzelpersonen können in besonderen Fällen
einen Antrag stellen.
Anträge auf Förderung können nur schriftlich anhand des Antragsformulars ganzjährig an die Prof. Dr. Werner Petersen-Stiftung, Dahlmannstr. 1 – 3, 24103 Kiel gerichtet werden. Neben Angaben zur Person des Antragstellers (Anschrift, Telefon, E-Mail, Bankverbindung) ist eine Projektbeschreibung (Anlage 1) mit Informationen und Unterlagen erforderlich, die eine eindeutige Bewertung des Vorhabens und seiner Zielsetzung ermöglichen. Ferner ist erforderlich die Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes aus dem auch die vorgesehenen Eigenleistungen bzw. finanziellen Eigenanteile hervorgehen (Anlage 2).
Besondere Hinweise
Bei Anträgen zur Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses, die auch von Hochschullehrern/ – innen
gestellt werden können, sowie bei Stipendienanträgen
sind außerdem beizufügen:
Vorhaben, die bereits vor der über einen Förderantrag zu beschließenden Vorstandssitzung begonnen wurden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines
zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses bzw.
eines befristeten Stipendiums; in begründeten Fällen
ist eine Verlängerung möglich.
Ergeben sich
nach Antragsbewilligung während des Projektverlaufs
Veränderungen gegenüber den im Förderantrag
gemachten Angaben, insbesondere in der Zeitplanung
oder im Kosten- und Finanzierungsplan
(einschließlich möglicher Drittmittelgeber), ist die
Prof. Dr. Werner Petersen-Stiftung unverzüglich
schriftlich zu unterrichten.
Werden weniger
Mittel für ein Vorhaben benötigt als durch die Prof.
Dr. Werner Petersen-Stiftung bewilligt worden sind,
steht der Stiftung der Differenzbetrag für
anderweitige satzungsgemäße Vorhaben zur
Verfügung.
Im Rahmen einer Bewilligung
bereits ausgezahlte Beträge, die der
Zuwendungsempfänger entgegen einer früheren
Mitteilung für sein Vorhaben nicht benötigt bzw.
nicht benötigt hat, sind an die Stiftung
zurückzuzahlen.
Ergibt sich bei der Umsetzung
des Projektes ein späterer Gewinn – z.B. bei der
Vermarktung von Produkten, aufgrund einer
Patentierung, durch die Verlegung von Publikationen
– ist der Empfänger der Förderung verpflichtet,
diese anteilig oder umgehend bis maximal zur vollen
Höhe der Förderung an die Stiftung zurückzuzahlen.
Der Vorstand der Stiftung entscheidet über die
Vergabe von Fördermitteln. Bei Bedarf wird er bei
der Entscheidungsfindung durch das Kuratorium der
Stiftung unterstützt. Die Mittel werden entsprechend
den im Bewilligungsschreiben enthaltenen Angaben zur
Verfügung gestellt. Der Empfänger ist für die
zweckgerichtete Verwendung der Mittel verantwortlich
und verpflichtet, der Stiftung jederzeit auf
Verlangen Auskunft über die Verwendung der Mittel zu
geben.
Antragsteller, deren Anträgen nicht
entsprochen werden konnte, erhalten eine
schriftliche Mitteilung; die Ablehnung von Anträgen
wird nicht begründet. Ein Rechtsanspruch auf
Gewährung von Zuwendungen und Leistungen der
Stiftung besteht nicht.
Empfänger von Zuwendungen der Stiftung verpflichten
sich, mit Annahme der Förderung in angemessenen
Zeitabständen über den Stand und Fortgang des
Projekts oder der geförderten Maßnahme zu berichten.
Dies gilt in besonderer Weise auch dann, wenn mit
dem Vorhaben ein Gewinn nachträglich erzielt wird,
z.B. bei der Vermarktung, bei späteren Auflagen,
einer Patentierung u.ä.
Spätestens 3 Monate nach Beendigung des
geförderten Projektes ist der Verwendungsnachweis
verbunden mit einem Abschlussbericht vorzulegen.
Dieser soll in geeigneter Form die Durchführung der
Maßnahme dokumentieren. Sofern zutreffend sollen
schriftliche oder bildliche Darstellungen bzw.
Belegexemplare, ggfs auch Kommentierungen oder
Besprechungen seitens Dritter vorgelegt werden. Die
Stiftung kann die Vorlage prüffähiger Unterlagen mit
Originalbelegen verlangen.
Bei allen Maßnahmen ist auf Kosten des
Empfängers der Zuwendung in geeigneter Weise auf die
erfolgte Förderung durch die Prof. Dr. Werner
Petersen-Stiftung hinzuweisen, bei Gegenständen
ggfs. Name und Logo der Prof. Dr. Werner
Petersen-Stiftung anzubringen. Ein entsprechender
Hinweis ist auch in Einladungen, Programmen oder
Presseverlautbarungen anzubringen. Der Stiftung sind
dazu jeweils zwei Belegexemplare zu übermitteln.
Die Prof. Dr. Werner Petersen-Stiftung ist
berechtigt, kostenfrei in ihrem Jahresbericht oder
anderen Publikationen über alle Fördermaßnahmen im
Einzelnen in Wort und Bild zu berichten.
Die Stiftung kann die Bewilligung widerrufen, wenn
diese innerhalb eines Jahres nach Zugang des
Bewilligungsschreibens nicht mindestens teilweise in
Anspruch genommen worden ist.
Die Stiftung behält sich den Widerruf der
Bewilligung und die Rückforderung gezahlter
Fördermittel vor, wenn die Förderrichtlinien oder
ergänzend erteilte Auflagen und Bedingungen nicht
beachtet, insbesondere, wenn Mittel nicht
entsprechend dem Bewilligungsschreiben verwendet
werden, der Verwendungsnachweis nicht vorgelegt wird
oder die Förderung aufgrund falscher Angaben des
Antragstellers erfolgte.
Mit der Annahme von Fördermitteln erkennt der Empfänger die Richtlinien und Bewilligungsbedingungen der Stiftung an. Der Rechtsweg ist für den Antragsteller eines Förderantrags ausgeschlossen.